Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden „AGB“ gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen von „VANORA“ an den „Kunden“, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich und rechtsverbindlich vereinbart sind. Alle Allgemeinen Einkaufsbedingungen des „Kunden“ werden durch die vorliegenden „AGB“ vollständig aufgehoben, auch wenn „VANORA“ diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mit der Auftragserteilung anerkennt der „Kunde“ die vorliegenden „AGB“ als allein- und rechtsverbindlich.

2. Angebot/Auftragsbestätigung

Angebote durch „VANORA“ erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit immer der schriftlichen Auftragsbestätigung durch „VANORA“. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Rechnung.

3. Abrufkontrakte

Abrufkontrakte dienen zur gegenseitigen Mengenfestlegung (Gesamtmenge und Losgrösse der Abrufmenge) und gelten für längstens 12 Monate. Eine Lagerhaltung durch „VANORA“ erfolgt nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurde.

4. Preise

Sofern nicht ausdrücklich andere Preise schriftlich vereinbart wurden, erfolgt jede Lieferung zu der bei Auslieferung gültigen Preislisten von „VANORA“. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lieferwerk (Erfüllungsort) gemäss Incoterms 2010 zuzüglich Verpackung, Steuern (MwSt), Zölle, Abgaben und Gebühren in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Wurde die Lieferung franko vereinbart, erfolgt der Transport nach freier Wahl von „VANORA“. Versicherungskosten sowie Frachtzuschläge für Eilgut-, Express-, Post- oder Sonderabfertigungen gehen zu Lasten des Empfängers.

In den vereinbarten Preisen sind keine Rücknahme- und Entsorgungskosten für Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen enthalten. Diese Kosten gehen zu Lasten des „Kunden“.

Auch bei schriftlich vereinbarten Preisen bleibt deren Erhöhung vorbehalten, falls sich in der Zeit zwischen Angebot und Lieferung die Material- und/oder Herstellkosten wesentlich erhöhen oder die Währungsparitäten ändern. Dies gilt auch für Preise, die in Abrufkontrakten vereinbart wurden.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind in vereinbarter Währung ohne jeden Abzug, termingerecht, porto- und spesenfrei, ausschliesslich an die durch „VANORA“ bezeichnete Empfangsstelle zu leisten. Unberechtigte Abzüge werden eingefordert oder verrechnet.

„VANORA“ nimmt Schecks und/oder Wechsel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung an. Solche Zahlungen gelten erst mit Valutadatum der betreffenden Bankgutschrift bei „VANORA“ als geleistet.

Anzahlungen und Vorauszahlungen des „Kunden“ sind unverzinslich. Lieferrückstände von „VANORA“ oder Reklamationen des „Kunden“ berechtigen den „Kunden“ nicht zu Zahlungsrückbehalten oder -verzögerungen. Allfällige Gegenforderungen kann der „Kunde“ nicht mit Guthaben von „VANORA“ verrechnen.

Für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des „Kunden“ entstehen, kann „VANORA“ vom „Kunden“ nachträglich Sicherheiten oder Vorauszahlungen einverlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der „Kunde“ daraus Schadenersatz ableiten kann.

6. Zahlungsverzug/Verzugszins

Fehlende Sicherheiten oder Zahlungsrückstände des „Kunden“ berechtigen „VANORA“, Lieferungen teilweise oder vollumfänglich zurückzuhalten und über diese frei zu verfügen, Konditionsvereinbarungen aufzuheben sowie vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Alle Zahlungstermine gelten als Fixtermine. Für verspätete Zahlungen hat der „Kunde“, ab dem ersten auf den Verfalltag folgenden Kalendertag einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens durch „VANORA“ werden sämtliche Forderungen von „VANORA“ gegenüber dem „Kunden“, ohne Rücksicht auf deren ursprünglichen Verfall, sofort und vollumfänglich fällig.

7. Lieferungen/Versand

„VANORA“ bestimmt die Versandart und den Spediteur. Wünscht der „Kunde“ einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart, so übernimmt der „Kunde“ die Kosten. Für bestellte Ware, die vom „Kunden“ länger als eine Woche über den vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt wird, verrechnet „VANORA“ Lagergebühren.

Die frachtfreie Spedition von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des „Kunden“. Für Verspätungen und Schäden während des Transportes übernimmt „VANORA“ keine Verantwortung. Transportversicherungen schliesst „VANORA“ nur auf ausdrückliches Verlangen des „Kunden“ und auf dessen Kosten ab.

8. Lieferfristen

Lieferschwierigkeiten von „VANORA“, die durch mangelhafte Rohstoffversorgung, Beschaffungsschwierigkeiten, fabrikationstechnische Probleme, Energiemangel oder infolge unvorhergesehenen Produktionsschwierigkeiten, höherer Gewalt, Unwetter, Feuer, Explosion, Streik oder behördlicher Massnahmen auftreten, berechtigen „VANORA“ zu Teillieferungen, Terminverschiebungen und/oder zum teilweisen oder gänzlichen Vertragsrücktritt ohne Schadenersatz. Bei allfälligem Lieferverzug von „VANORA“ kann der „Kunde“ ausschliesslich nach nutzlosem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von 4 Wochen vom Auftrag zurücktreten.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr der Lieferung gehen in jedem Fall spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Lieferwerk auf den „Kunde“ über. Wird der Versand aus Gründen, die „VANORA“ nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des „Kunden“ gelagert.

10. Produktebeschreibung/Verwendung

Angaben in den Verkaufsunterlagen und technischen Datenblätter zu den Produkten und zu deren Verwendung stellen lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen dar und umfassen keine zugesicherten Eigenschaften und/oder Garantien. Fertigungs- oder rohstoffbedingte Abweichungen, auch gegenüber Mustern und früheren Lieferungen, welche den hauptsächlichen Charakter eines Produktes nicht grundsätzlich verändern, sind zulässig. Entwicklungsbedingte Produktänderungen finden auch auf Abnahmekontrakte Anwendung. Es gilt laufend die jeweils neueste Umschreibung der Produkte.

Die Produktebeschreibungen beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. „VANORA“ vermittelt diese Ergebnisse nach bestem Wissen, übernimmt hierfür jedoch keinerlei Haftung. Der „Kunde“ ist verpflichtet, alle Erzeugnisse und Empfehlungen von „VANORA“ auf deren Tauglichkeit und Eignung, insbesondere auch deren Langzeitbeständigkeit, für die vorgesehenen Anwendungen selbst zu prüfen.

11. Gewährleistung/Haftung

Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln vor der Erstverwendung, der Weiterverarbeitung oder Weiterveräusserung, jedenfalls aber spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Ware mit genauer Beschreibung der Mängel bei „VANORA“ schriftlich zu rügen. Beanstandungen wegen verdeckter Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, wird „VANORA“ nach eigener Wahl umtauschen oder gegen Erstattung des ganzen bzw. teilweisen Kaufpreises zurücknehmen. Die Rücksendung von Waren darf nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit „VANORA“ erfolgen.

„VANORA“ übernimmt keine Haftung für Transportschäden. Bei unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung und Verwendung, bei mechanischer Beschädigung sowie natürlicher Abnutzung oder Veränderungen wird jede Gewährleistung und/oder Haftung von „VANORA“ vollständig ausgeschlossen.

Auch für Produktempfehlungen und Anwendungsanleitungen leistet „VANORA“ keine Gewähr. Der „Kunde“ hat insbesondere die Eignung der Produkte und deren Langzeitbeständigkeit für die von ihm vorgesehenen Anwendungen selber zu prüfen.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung dafür ausgestellter Wechsel oder Schecks Eigentum von „VANORA“.

Der „Kunde“ ermächtigt „VANORA“ unwiderruflich, entsprechende Eigentumsvorbehalte in die betreffenden Register einzutragen. Der „Kunde“ ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr an Dritte weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten unter der Bedingung, dass der „Kunde“ seine Forderung gegenüber diesen Dritten im Voraus sicherungshalber vollständig an „VANORA“ abtritt. Noch nicht vollständig bezahlte Ware darf der „Kunde“ jedoch weder verpfänden noch einem Dritten auf irgendeine Weise zu Eigentum oder zu Besitz übergeben.

13. Vertragssprache / Schriftformklausel

Die Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser „AGB“ mit Einschluss dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Standort „VANORA“. Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist das zuständige ordentliche Gericht am Sitz von „VANORA“. Es gilt materielles Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen.